15. April 2008 4. Strafsenat
...78 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 4, 78 c Abs. 3 Satz 2 StGB), und ob die Auslieferung deshalb gegen ein verfassungsrechtlich garan-tiertes Rückwirkungsverbot verstoßen würde (vgl. BVerfGE 25, 269, 286 ff.; BVerf...
REWIS RS 2008, 4480
19. Juni 2012 4. Strafsenat
...78 §3 2.Alt. des polnischen Strafgesetzbuchs eine vorläufige Entlassungfrühestens nach Verbüßung von 25Jahren Freiheitsstrafe erfolgen.Für das Waffendelikt sieht das polnische Strafgesetzbuch Freiheit...
REWIS RS 2012, 5544
19. Juni 2012 4. Strafsenat
Auslieferung nach Polen zur Strafverfolgung: Zulässigkeit bei Möglichkeit einer Begnadigung im Falle der zu erwartenden …
...78 § 3 2. Alt. des polnischen Strafgesetzbuchs eine vorläufige Entlassung frühestens nach Verbüßung von 25 Jahren Freiheitsstrafe erfolgen. Für das Waffendelikt sieht das polnische Strafgesetzbuch Fre...
REWIS RS 2012, 5497