15. April 2008 4. Strafsenat
...78 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 4, 78 c Abs. 3 Satz 2 StGB), und ob die Auslieferung deshalb gegen ein verfassungsrechtlich garan-tiertes Rückwirkungsverbot verstoßen würde (vgl. BVerfGE 25, 269, 286 ff.; BVerf...
REWIS RS 2008, 4480
4. April 2005 2. Strafsenat
...78 IRG). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt gemäß § 81 Nr. 4 IRG nur dann, "wenn die dem Ersuchen zugrunde liegende Tat nach dem Recht des ersuchenden Staates eine Strafbestimmung verletzt, ...
REWIS RS 2005, 4264
13. Juni 2019
Europäischer Haftbefehl; Staatsanwaltschaft als "ausstellende Justizbehörde"
...78 IRG Rn. 35). Daher unterliegen etwa mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates gewonnene Beweise trotz Nichteinhaltung der maßgeblichen rechtshilferechtlichen Bestimmungen keinem Beweisverwert...
REWIS RS 2019, 6327
20. Januar 2016 2. Strafsenat
...78 IRG, Rn. 24 zum RB-Freiheitsstrafen). Eine andere Auslegung widerspräche auch dem Sinn des RB-Geld, der „bisherige Hindernisse“ beheben und „wesentliche Erleichterungen“ erreichen sollte (BT-Drucks...
REWIS RS 2016, 17401
7. November 2014 3. Strafsenat
...78/1992). Durch den Europäischen Haftbefehl – ergänzt durch den nicht datierten Vermerk „Darstellung der gegen den Verfolgten zur Last gelegten strafbaren Handlungen“ der Generalstaatsanwaltschaft bei...
REWIS RS 2014, 1517
19. Juni 2012 4. Strafsenat
...78 §3 2.Alt. des polnischen Strafgesetzbuchs eine vorläufige Entlassungfrühestens nach Verbüßung von 25Jahren Freiheitsstrafe erfolgen.Für das Waffendelikt sieht das polnische Strafgesetzbuch Freiheit...
REWIS RS 2012, 5544
19. Juni 2012 4. Strafsenat
Auslieferung nach Polen zur Strafverfolgung: Zulässigkeit bei Möglichkeit einer Begnadigung im Falle der zu erwartenden …
...78 § 3 2. Alt. des polnischen Strafgesetzbuchs eine vorläufige Entlassung frühestens nach Verbüßung von 25 Jahren Freiheitsstrafe erfolgen. Für das Waffendelikt sieht das polnische Strafgesetzbuch Fre...
REWIS RS 2012, 5497
Entscheidung noch nicht verfügbar? Wir benachrichtigen Sie gerne!
Bitte beachten Sie die Informationen zur Abdeckung unseres Index.