9. November 2009 Senat für Anwaltssachen
...78 BRAO) nicht Gegenstand des lau-fenden Wahlanfechtungsverfahrens ist; schon aus diesem Grund ist sie als gül-tig zu behandeln. Es besteht deshalb kein Anlass, für die Antragsgegnerin, wie der Antrag...
REWIS RS 2009, 710
9. November 2009 Senat für Anwaltssachen
...78 BRAO) nicht Gegenstand des lau-fenden Wahlanfechtungsverfahrens ist; schon aus diesem Grund ist sie als gül-tig zu behandeln. Es besteht deshalb kein Anlass, für die Antragsgegnerin, wie der Antrag...
REWIS RS 2009, 715