7. April 2016 1. Strafsenat
Strafverfahren wegen Betrugs: Vortragserfordernis bei Rüge, die Wirtschaftsstrafkammer sei funktionell zuständig; Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes
...74c GVG Rn. 4a; Löwe/Rosenberg/Siolek, StPO, 26. Aufl., § 74c GVG Rn. 6; enger OLG Stuttgart wistra 1991, 236). Der Anwendungsbereich des § 265b StGB erfordert, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung ...
REWIS RS 2016, 13411
7. April 2016 1. Strafsenat
...74c GVG Rn.4a; Löwe/Rosenberg/Siolek, StPO, 26. Aufl., § 74c GVG Rn. 6; enger OLG Stutt-gart wistra 1991, 236). Der Anwendungsbereich des § 265b StGB erfordert, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung d...
REWIS RS 2016, 13410
7. November 2012 5. Strafsenat
...74c GVG ist bei dem hier vorliegenden Verfahrensgegenstand nicht mehr gegeben.Basdorf Schneider DölpKönig Bellay4
REWIS RS 2012, 1674
22. September 2021 1. Strafsenat
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Revisionsgerichtliche Überprüfung der Auslegung und Anwendung des Geschäftsverteilungsplans; Errichtung einer Hilfsstrafkammer; besonderes …
...74c GVG in Verbindung mit der Geschäftsverteilung für die Jahre 2016 und 2017 begründet. Es hat demgegenüber davon abgesehen, die Regelung des Abschnitts B. III. 7., wonach die an das Landgericht zurü...
REWIS RS 2021, 2464
25. April 2014 1. Strafsenat
Revision im Strafverfahren wegen Betruges durch Erschleichung von Fördermitteln für die Errichtung eines Tourismusresorts in …
...74c Abs. 1 GVG) erfordert nicht zwingend, dass der Geschäftsanfall an Wirtschaftsstrafsachen für jede der beiden Wirtschaftsstrafkammern mehr als 50 Prozent beträgt.2. Mit der Einreichung eines Subven...
REWIS RS 2014, 6102
25. April 2014 1. Strafsenat
...74c Abs. 11. Die Aufteilung der Wirtschaftsstrafsachen eines Landgerichts auf zwei Wirt-schafts-strafkammern (§ 74c Abs. 1 GVG) erfordert nicht zwingend, dass der Geschäfts-anfall an Wirtschaftsstrafs...
REWIS RS 2014, 6114
11. Januar 2012 2. Strafsenat
Doppelvorsitz in zwei Strafsenaten des Bundesgerichtshofs
...74c GVG betreffen. In solchen Spruchkörpern kann ein Vorsitzender Richter den Vorsitz je nach konkretem Zuschnitt mit einem so geringen Teil seiner gesamten Arbeitskraft ausfüllen, dass er daneben noc...
REWIS RS 2012, 10243