4. Dezember 2019
Änderungen von Miteigentümervereinbarungen
...746 BGB betrifft ausschließlich nach §§ 744 f. BGB in kollektiver Entscheidungszuständigkeit gefasste Regelungen der Miteigentümer, seien sie gemeinschaftlich durch Vereinbarung (§ 744 Abs. 1 BGB), ei...
REWIS RS 2019, 801