7. März 2019 6. Senat für Familiensachen
...743 Abs. 1 BGB nicht mit den steuerlich ermittelten Einkünften übereinstimme. Da die Antragsgegnerin Geschäftsführung und Verwaltung der Immobilie in den letzten Jahren übernommen habe, sei ihm der Re...
REWIS RS 2019, 9581