19. April 2001 I. Zivilsenat
...731 BGB. Die Revision meint, auch ohnebesondere Beschluûfassung bei der Auflsung der Gesellschaft rgerlichenRechts seien die Gesellschafter zu einer Nutzung des Klagezeichens nichtmehr berechtigt.Gemû...
REWIS RS 2001, 2836