21. November 2000 9. Zivilsenat
...730 ff). Die Raumaufteilung in den einzelnen Geschossen ist für die Zeit nach dem Brand in Plänen vom 19.12.1993 festgehalten (GA 156-158 = 734-736 ohne das abgebrannte Dachgeschoß), der Zustand des G...
REWIS RS 2000, 448