24. September 2014 5. Zivilsenat
...721 BGB), der bei Auflösung der Gesellschaft dem Überschuss im Sinne von § 735 BGB und damit einem etwaigen Auseinandersetzungsguthaben entspricht (vgl. Palandt/Sprau, BGB 72. Aufl. § 721 Rdn. 2), hat...
REWIS RS 2014, 9084
4. Mai 2006 15. Zivilsenat
...721, 730 BGB Mitwirkung an der Ermittlung der jährlichen Gewinnverteilung. Dies umfasst die Pflicht zur Auskunft, Rechnungslegung und insgesamt zur Mitwirkung an der Gewinnermittlung. Wegen dieses Mit...
REWIS RS 2006, 3703