10. September 1991 4. Zivilkammer
...719 BGB 4.857,77 DM an Nutzungsgebühren an die aus den Inhabern des Gebrauchsmusters bestehen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts dafür zu zahlen, daß sie den Gegenstand des Schutzrechtes im Jahre 19...
REWIS RS 1991, 29