20. April 1999 24. Zivilsenat
...709 BGB[/ref] herleitet (BGH NJW 96, 2859), führt dies im vorliegenden Fall zu keinem anderen Ergebnis, da die von C. und dem Beklagten gebildete Gesellschaft im Hinblick auf § 709 BGB keine anderweit...
REWIS RS 1999, 586
7. November 2006 15. Zivilsenat
...709 BGB eingeräumte Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis bei Unterzeichnung des Darlehensvertrages überschritten. Die – aus dem Rubrum dieses Urteils ersichtliche – einzige natürliche vertretung...
REWIS RS 2006, 950
18. August 1999 16. Zivilsenat
...709 BGB ordnungsgemäß zustande gekommen sind, insbesondere ob die Stimmabgabe den jeweiligen Stimmrechten der einzelnen Wohnungseigentümer (in ihrer zu ermittelnden rechtlichen Zusammensetzung) entwed...
REWIS RS 1999, 966
18. August 1999 16. Zivilsenat
...709 BGB ordnungsgemäß zustande gekommen sind, insbesondere ob die Stimmabgabe den jeweiligen Stimmrechten der einzelnen Wohnungseigentümer (in ihrer zu ermittelnden rechtlichen Zusammensetzung) ent...
REWIS RS 1999, 965
16. August 2005 3. Zivilsenat
...709 BGB führt, dem Beklagten also nicht schlechthin die Geschäftsführung entzogen wird. 35Der zeitliche Ablauf steht der Berufung der Kläger auf einen wichtigen Grund nicht entgegen. Denn eine hinreic...
REWIS RS 2005, 2170
24. Mai 2005 22. Zivilsenat
...709 BGB). Er verbietet es dagegen, insbesondere bei einer Publikumsgesellschaft wie der Klägerin, nicht, dass ein Nichtgesellschafter von den Gesellschaftern umfassend bevollmächtigt wird, die Gesells...
REWIS RS 2005, 3457
1. Oktober 1999 19. Zivilsenat
...709 BGB nur den Gesellschaftern gemeinsam zu. Die Regelung des § 432 BGB wird für die BGB-Gesellschaft durch § 709 BGB in der Regel verdrängt ([ref=987f8515-8f40-44f5-86f8-c65f77b9501f]BGHZ 39, 14[/re...
REWIS RS 1999, 1120
21. November 2001 16. Zivilsenat
...709 BGB die Geschäfte nur gemeinsam führen und daher nur gemeinsam Aktivverfahren nach § 43 WEG einleiten könnten, sondern dass der Normalfall einer Bruchteilsgemeinschaft vorliegt, bei der jedes Mitg...
REWIS RS 2001, 524
8. Juni 2001 20. Zivilsenat
...709 BGB ohnehin über das Gesellschaftsvermögen, also das Grundstück nicht nach eigenem Gutdünken verfügen durfte. Im übrigen steht dem aber auch der eigene Vortrag der Beklagten im Schriftsatz vom 27....
REWIS RS 2001, 2339