14. Oktober 2015 3. Zivilsenat
...7.750,-- DM entsprechend 182.914,97 €, die später in ein erstrangiges Grundpfandrecht in Höhe von 49.543,84 € und ein weiteres in Höhe von 114.714,67 € aufgeteilt wurde, das nunmehr an dritter Stelle ...
REWIS RS 2015, 3893