17. März 2016
Erfordernis eines behördlichen Aussetzungsverfahrens
...6a BJagdG für befriedet (Ziffer I.1). Sie verpflichtete die Klägerin, die Kosten hierfür zu tragen (Ziffer II.1), und setzte eine Gebühr von 1.860,60 Euro und Auslagen in Höhe von 43,26 Euro fest (Zif...
REWIS RS 2016, 14213
9. März 2016
Wirtschaftlicher Nutzen der Amtshandlung als wesentlicher Aspekt bei Gebührenbemessung
...6a BJagdG für befriedet (Ziffer I.1). Sie verpflichtete die Klägerin, die Kosten hierfür zu tragen (Ziffer II.1), und setzte eine Gebühr von 1.860,60 EUR und Auslagen in Höhe von 43,26 EUR fest (Ziffe...
REWIS RS 2016, 14788