1. September 2015
Handel mit Seriennummern für Computerprogramme
...69c Nr. 3 UrhG zusteht. 1. Nach § 69c Nr. 3 UrhG bedarf jede Form der Verbreitung des Originals eines Computerprogramms oder von Vervielfältigungsstücken der Zustimmung des Rechteinhabers, es sei denn...
REWIS RS 2015, 6002