30. November 2001 2. Strafsenat
...68b StPO durch das Zeugenschutzgesetz vom 30. April 1998 (BGBl. I. 280) - entgegen der von Meyer vertretenen Auffassung (JurBüro 00, 69) - in der BRAGO nicht ausdrücklich geregelt (vgl. OLG Hamm NStZ-...
REWIS RS 2001, 395
3. Mai 2016 2. Strafsenat
...68b Abs. 2 StPO „für die Dauer der heutigen Vernehmung“ beigeordnet. 4Unter dem 03.12.2015 hat der Zeugenbeistand beantragt, ihm für seine Tätigkeit Gebühren und Auslagen in Höhe von insgesamt 694,96 ...
REWIS RS 2016, 11899
17. Dezember 2007 2. Strafsenat
...68b StPO in der Hauptverhandlung ist die gebührenrechtliche "Angelegenheit", auf die die Tätigkeit von vorneherein gerichtet ist, mehr wird vom Anwalt nicht verlangt. Deswegen kann seine Tä...
REWIS RS 2007, 220