27. Februar 2020 3. Senat
Aufwendungsersatz für die Unterbringung eines Hundes
...686 BGB).24 d) Die Geschäftsführung des Klägers für den Beklagten war berechtigt, denn sie lag im öffentlichen Interesse.25 Ein der Geschäftsführung entgegenstehender Wil...
REWIS RS 2020, 3852