13. Februar 2014 1. Senat
Verpflichtungserklärung gemäß § 68 AufenthG 2004; Pflicht zur Erstattung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch …
...68 Rn. 22 ; Hailbronner, AuslR, § 68 AufenthG Rn. 14; Stiegeler, in: Hoffmann/Hofmann, HK-AuslR, § 68 AufenthG Rn. 9; offen: Bauer, in: Renner/Bergmann/Dienelt, AuslR, 10. Aufl. 2013, § 68 AufenthG Rn...
REWIS RS 2014, 7939
18. April 2018 1. Senat
Bestimmung des Haftungsumfangs einer aufenthaltsrechtlichen Verpflichtungserklärung; Ermessen bei der Anspruchsdurchsetzung
...68 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, § 68a Satz 1 AufenthG bundesgesetzlich geregelte Geltungsdauer für Verpflichtungserklärungen durch landesinterne Vorgaben (hier: Aufnahmeanordnung des Landes Rheinland-Pfalz...
REWIS RS 2018, 10573
20. März 2018 1. Senat
Zur Annahme eines Ausnahmefalles bei der Heranziehung eines Verpflichtungsgebers
...68 AufenthG, die er zugunsten zweier syrischer Staatsangehöriger eingegangen ist, vom Beklagten nicht zur Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen werden kann.4 ...
REWIS RS 2018, 12075
14. März 2018 1. Senat
Verpflichtungserklärung kann Haftung für Beitragszahlungen zur Krankenversicherung ausnehmen
...68 AufenthG, die er zugunsten zweier syrischer Staatsangehöriger eingegangen ist, vom Beklagten nicht zur Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen werden kann. In dies...
REWIS RS 2018, 12398
26. Januar 2017 1. Senat
Verpflichtungsgeber haftet für die Lebensunterhaltskosten von Bürgerkriegsflüchtlingen auch nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
...68 Abs. 1 Satz 1 bis 3 i.V.m. § 68a Satz 1 AufenthG n.F. Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 AufenthG n.F. hat, wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten ...
REWIS RS 2017, 16618
18. April 2013 10. Senat
Familiennachzug wegen Pflegebedürftigkeit; Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsberechnung; Verpflichtungserklärung; Pfändungsschutz
...68 AufenthG gestützten Erstattungsanspruchs Arbeitseinkommen nur in dem danach zulässigen Maße gepfändet werden könnten. Das pfändbare Einkommen von Herrn N., der nur einem seiner Kinder Unterhalt lei...
REWIS RS 2013, 6522