29. September 2020 425
...675z BGB aus. 21II. 22Mangels Hauptforderung besteht kein Anspruch auf Freistellung von den vorgerichtlich angefallenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 229,08 EUR. 23III. 24Die prozessualen Nebenent...
REWIS RS 2020, 6712