16. Juni 2015 11. Zivilsenat
Zahlungsverkehrsrecht: Wirksamkeit einer Vereinbarung zwischen Zahler und Zahlungsdienstleister über die Stornierung eines Zahlungsauftrags; Rückzahlungsanspruch des …
...675p Abs. 4 Satz 2 BGB, wonach für eine solche Vereinbarung in den Fällen des § 675p Abs. 2 BGB zudem die Zustimmung des Zahlungsempfängers zum Widerruf erforderlich ist, sei hier nicht anwendbar. Der...
NJW 2015, 3093REWIS RS 2015, 9744
16. Juni 2015 XI. Zivilsenat
...675p Abs.4 Satz2 BGB, wonach für einesolche Vereinbarung in den Fällen des §675p Abs.2 BGB zudem die Zustimmung des Zahlungsempfän-gers zum Widerruf erforderlich ist, sei hier nicht anwendbar. Der Zah...
REWIS RS 2015, 9721
13. Oktober 2022 9. Zivilsenat
Rückgewährklage des Sachwalters nach Insolvenzanfechtung: Zeitpunkt der Vornahme der Rechtshandlung bei Zahlung im Wege der …
...675p Abs. 2 Satz 1 BGB kann der Zahler den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen, nachdem er die Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs erteilt hat. Nur im Fall eines vereinbarten Fälligkeitst...
REWIS RS 2022, 6439WM 2022, 2279 REWIS RS 2022, 6439MDR 2023, 61-62REWIS RS 2022, 6439
13. März 2017
Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrages und Rückbuchung
...675p BGB). Eine trotz wirksamen Widerrufs des Zahlungsauftrages durchführte Zahlung ist daher nicht autorisiert. 19b) Zahlungsaufträge sind allerdings, nachdem sie dem Zahlungsdienstleister zugegangen...
REWIS RS 2017, 14212
23. Januar 2020 Einzelrichter
...675p BGB an seine Bank übermittelt hat. Sobald diese Nachricht bei der Klägerin eingeht, was unverzüglich innerhalb von Sekunden geschieht, schreibt diese den Aufladebetrag gut, ohne jedoch das Geld v...
REWIS RS 2020, 6206
19. März 2019 11. Zivilsenat
Zahlungsdienstleistung: Zugang eines Zahlungsauftrags; Begriff des Geschäftstags; Geltung der Geschäftstagsregelung bei der Frage der Unwiderruflichkeit …
...675p Rn. 7; BeckOGK/Zahrte, Stand 1. Januar 2019, § 675p Rn. 19; Soergel/Werner, BGB, 13. Aufl., § 675p Rn. 2, 10; Erman/Graf von Westphalen, BGB, 15. Aufl., § 675p Rn. 2; Langenbucher in Langenbucher...
MDR 2019, 816-818WM2019,1017NJW 2019, 2469REWIS RS 2019, 9225
20. Juli 2010 11. Zivilsenat
Insolvenzfestigkeit einer mittels des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens bewirkten Zahlung; rechtswirksame Übernahme des SEPA-Lastschriftverfahrens in Allgemeine Geschäftsbedingungen; Voraussetzungen …
...675p Abs. 4 Satz 2 BGB bedürfte eine solche Vereinbarung im Fall der Lastschrift (§ 675p Abs. 2 Satz 2 BGB) der Zustimmung des Zahlungsempfängers.21 bb) Im SEPA-Lastschriftverfahren ist...
ZIVIL- UND ZIVILVERFAHRENSRECHTBUNDESGERICHTSHOF (BGH)ONLINE-HANDELONLINE-SERVICESINTERNETKAUFRECHT
REWIS RS 2010, 4675
17. August 2017 5. Senat
Vorlage an den Großen Senat - Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht des …
...675p BGB geregelten Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags. Die Regelung kann nur Bedeutung entfalten, wenn ein wirksamer Zahlungsauftrag vorliegt. Dies ist bei einer Überweisung unter Vorbehalt ab...
REWIS RS 2017, 6476
12. September 2017 XI. Zivilsenat
...675p Abs.4 515253-27-Satz3 BGB folgt, weil für die Bearbeitung des Widerrufs nur im Falle von §675p Abs.4 Satz1 BGB ein Entgelt vereinbart werden darf. Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass die Bearbei...
REWIS RS 2017, 5500
20. Juli 2010 XI. Zivilsenat
...675p Abs. 4 Satz 2 BGB bedürfte eine solche Vereinbarung im Fall der Lastschrift (§ 675p Abs. 2 Satz 2 BGB) der Zustimmung des Zahlungsempfängers. 20 - 14 - bb) Im SEPA-Lastschriftverfahren ist die Fo...
REWIS RS 2010, 4618
12. September 2017 11. Zivilsenat
Entgeltbestimmungen im Preis- und Leistungsverzeichnis einer Sparkasse: Wirksamkeit der Entgeltberechnung für die Unterrichtung des Zahlungsdienstnutzers …
...675p Abs. 4 Satz 3 BGB folgt, weil für die Bearbeitung des Widerrufs nur im Falle von § 675p Abs. 4 Satz 1 BGB ein Entgelt vereinbart werden darf. Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass die Bearbeitung ...
ZIVIL- UND ZIVILVERFAHRENSRECHTVERBRAUCHERSCHUTZALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)WIDERRUFSRECHTBANKEN
NJW 2017, 3649MDR 2017, 1312-1313WM2017,2013REWIS RS 2017, 5503
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