28. Januar 2021 15. Zivilkammer
...675j Abs. 1 BGB durch den Zahler voraus. Zahler ist gemäß der Definition in § 1 Abs. 15 ZAG eine natürliche oder juristische Person, die Inhaber eines Zahlungskontos ist und die Ausführung eines Zahlu...
REWIS RS 2021, 9082