20. März 2000 Senat für Notarsachen
...67 BNotO; u.a. die Übernahme des wirtschaftlichen Risikos der Notarver-waltung § 59 BNotO) andererseits, zurückgehen, hat der Gesetzgeber, unbe-schadet ihres öffentlich-rechtlichen Hintergrundes, die ...
REWIS RS 2000, 2771