19. Februar 1999 1. Strafsenat
...67 BImschG für Anlagen, die bei Inkrafttreten der 4. BImschV bereits bestanden, eine Übergangsregelung gilt: 10Danach besteht gem. § 67 Abs. 2 BImschG für Anlagen, die bei Inkrafttreten der Verordnung...
REWIS RS 1999, 411