9. Mai 2018
Höhe der Beitragserstattung nach Durchführung eines Versorgungsausgleichs
...64 SGB VI), sondern aufgrund der vom Versicherten getragenen Beiträge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung ermittelt. 10Hiergegen richtet sich die am 05.07.2017 zum Bayer. Landessozialgericht...
REWIS RS 2018, 9301
22. Februar 2017
Einstufung in eine Qualifikationsgruppe
...SGB VI unter Heranziehung der Anlagen 13 und 14 zum SGB VI ermittelt. Konkret erfolgt eine Einstufung der Beschäftigung in eine der in Anlage 13 zum SGB VI genannten Qualifikationsgruppen und eine Zuo...
REWIS RS 2017, 15111
29. Oktober 2020
Rentenversicherung: Anerkennung der Zeit nach vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand und während Bezugs einer Beamtenpension
...SGB VI), die die Bemessung der Entgeltpunkte bei Folgerenten regle, sei auf den Kläger nicht anwendbar, da es sich um eine erstmalig gewährte Altersrente handle. Eine Zurechnungszeit gemäß § 59 SGB VI...
REWIS RS 2020, 6488
30. März 2017
Anspruch auf Zuerkennung einer weiteren Ersatzzeit
...SGB VI), ergeben (§ 66 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI iVm § 71 Abs. 1 SGB VI). 29Die geltend gemachte Ersatzzeit ergibt sich nicht aus § 250 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI. Die entsprechende Regelung lautet: Ersatzzeiten s...
REWIS RS 2017, 13035
9. Mai 2018
Rentenhöhe - Einstufungsvoraussetzungen für Techniker in Qualifikationsgruppe
...SGB VI erfüllt. 28Die Rentenhöhe ergibt sich nach § 64 SGB VI aus der Multiplikation der unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor und de...
REWIS RS 2018, 9312
30. Oktober 2019
Verschuldenskosten bei objektivem Missbrauch
...SGB VI). 19Zu Recht hat die Beklagte danach der Rentenberechnung im Falle der Klägerin den Zugangsfaktor von 1,0 (§ 77 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB VI) und den Rentenartfaktor 1,0 (§ 67 Nr. 1 SGB VI) zugru...
REWIS RS 2019, 2006
15. April 2015
Rückwirkende Gesetzesänderung während des Rechtsstreits
...SGB I) gezahlt. Die Vorschusszahlung beginne am 01.04.1997. Der Vorschuss betrage monatlich 647,20 DM. Für die Zeit vom 01.07.1996 bis 31.03.1997 betrage die Nachzahlung 5.826,50 DM. Die Vorschusszahl...
REWIS RS 2015, 12616