11. März 2018
Einsicht in die Sammelakte des Personenstandsregisters (hier: Familienbuch)
...61 PStG a.F. auch für § 61 ff. PStG n.F. gelte, wonach der Standesbeamte Einsicht in die Sammelakten nur hinsichtlich solcher Angaben und Unterlagen, die ausschließlich für Zwecke der Beurkundung des ...
REWIS RS 2018, 12544