10. November 2021 1. Kammer
...600 der Zivilprozessordnung zugrunde liegt und dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte notwendig ist. 28§ 82a LBG NRW findet auf den vorliegenden Fall Anwendung, auch wenn das den Schmerzensgeldans...
REWIS RS 2021, 1196