14. April 2008 Senat für Notarsachen
...60 BNotO). Das be-deutet, dass für die Aufwendungen aus Notariatsverwaltungen grundsätzlich Beiträge erhoben werden können. Dies gilt insbesondere auch für die Notari-atsverwaltung gemäß § 56 Abs. 2 B...
REWIS RS 2008, 4519
8. März 2012 IX. Zivilsenat
...60 BNotO).bb) Daraus folgt zugleich, dass der Notariatsverwalter nicht als"Perso-nal"desSchuldnersangesehen werden kann (Art.3 Abs.2, Art.2 lit. h EuIns-VO). Gleiches gilt für dessen ehemali...
REWIS RS 2012, 8415
8. März 2012 9. Zivilsenat
Grenzüberschreitende Insolvenz: Voraussetzungen für die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens über das inländische Vermögen eines Gewerbetreibenden
...60 BNotO).11 bb) Daraus folgt zugleich, dass der Notariatsverwalter nicht als "Personal" des Schuldners angesehen werden kann (Art. 3 Abs. 2, Art. 2 lit. h EuInsVO). Gleiches ...
REWIS RS 2012, 8350