28. September 2009 2. Zivilsenat
...6Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere fristgerecht (§ 569 Abs. 1 ZPO) eingelegt. 7Sie ist jedoch unbegründet. 8Mit Recht hat das Landgericht einen Verfügungsanspruch verneint. 9Die Vor...
REWIS RS 2009, 1461