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Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
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Resultate (10 Treffer)

Oberlandesgericht Düsseldorf: 3 Kart 1061/16

22. März 2018 3. Kartellsenat

...5b EStG die Gewerbesteuer nicht abzugsfähig ist. 1808.2. Die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur erweist sich auch nicht deswegen als rechtsfehlerhaft, weil wegen der höchstrichterlich bestätigten „v...

REWIS RS 2018, 11691

Oberlandesgericht Düsseldorf: 3 Kart 1062/16

22. März 2018 3. Kartellsenat

...5b EStG die Gewerbesteuer nicht abzugsfähig ist. 1798.2. Die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur erweist sich auch nicht deswegen als rechtsfehlerhaft, weil wegen der höchstrichterlich bestätigten „v...

REWIS RS 2018, 11672

Oberlandesgericht Düsseldorf: 3 Kart 348/16

22. März 2018 3. Kartellsenat

...5Bei der Ermittlung des Risikofaktors nehme die Bundesnetzagentur im Vergleich zu der Festlegung für die zweite Regulierungsperiode eine Erweiterung der Vergleichsgruppe vor. Es falle auf, dass die un...

REWIS RS 2018, 11689

Oberlandesgericht Düsseldorf: VI-3 Kart 319/16 (V)

22. März 2018 3. Kartellsenat

...5Bei der Ermittlung des netzbetriebsspezifischen Risikozuschlags ist die Bundesnetzagentur weder an ein bestimmtes (wirtschafts-)wissenschaftliches Modell noch an bestimmte Methoden zur Ermittlung und...

REWIS RS 2018, 11667

Oberlandesgericht Düsseldorf: VI-3 Kart 335/16 (V)

22. März 2018 3. Kartellsenat

...5Bei der Ermittlung des Risikofaktors nehme die Bundesnetzagentur im Vergleich zu der Festlegung für die zweite Regulierungsperiode eine Erweiterung der Vergleichsgruppe vor. Es falle auf, dass die un...

REWIS RS 2018, 11692

Oberlandesgericht Düsseldorf: VI-3 Kart 466/16 (V)

22. März 2018 3. Kartellsenat

...5b EStG die Gewerbesteuer nicht abzugsfähig ist. 1748.2. Die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur erweist sich auch nicht deswegen als rechtsfehlerhaft, weil wegen der höchstrichterlich bestätigten „v...

REWIS RS 2018, 11706

Oberlandesgericht Düsseldorf: VI-3 Kart 485/16 (V)

22. März 2018 3. Kartellsenat

...5Bei der Ermittlung des netzbetriebsspezifischen Risikozuschlags ist die Bundesnetzagentur weder an ein bestimmtes (wirtschafts-)wissenschaftliches Modell noch an bestimmte Methoden zur Ermittlung und...

REWIS RS 2018, 11671

Oberlandesgericht Düsseldorf: 3 Kart 143/16 (V)

22. März 2018 3. Kartellsenat

...5B. 56Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Der angefochtene Beschluss vom 5. Oktober 2016, mit dem die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für die Dauer der dritten Regulierungsperiod...

REWIS RS 2018, 11683

Oberlandesgericht Düsseldorf: VI-3 Kart 148/16 (V)

22. März 2018 3. Kartellsenat

...5b EStG die Gewerbesteuer nicht abzugsfähig ist. 1848.2. Die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur erweist sich auch nicht deswegen als rechtsfehlerhaft, weil wegen der höchstrichterlich bestätigten „v...

REWIS RS 2018, 11681

Oberlandesgericht Düsseldorf: VI-3 Kart 549/16 (V)

22. März 2018 3. Kartellsenat

...5b EStG die Gewerbesteuer nicht abzugsfähig ist. 1818.2. Die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur erweist sich auch nicht deswegen als rechtsfehlerhaft, weil wegen der höchstrichterlich bestätigten „v...

REWIS RS 2018, 11714

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