14. Juni 2000 12. Zivilkammer
...59b Abs.2 Nr. l bis 9 BRAO ist enumerativ. Zwar sah der ursprüngliche Regierungsentwurf für § 59b Abs. 2 BRAO die Formulierung "Die Berufsordnung kann im Rahmen dieses Gesetzes insbesondere näher...
REWIS RS 2000, 1958