5. Januar 2016 10. Zivilsenat
...593 BGB „lediglich“ konkretisiert wird oder für eine Vertragspartei die Abänderung des Vertrages erleichtert wird (Kern, Pachtrecht, § 593 BGB Rn. 30; Staudinger/Ulrich von Jeinsen (2013) BGB § 593, R...
LANDWIRTSCHAFTMIET- UND WEG-RECHTMIETERHÖHUNGOBERLANDESGERICHT HAMMLANDPACHT
REWIS RS 2016, 18089
11. März 2008 10. Zivilsenat
...593 Abs. 1 BGB bzw. der ergänzenden Vertragsauslegung habe der Bundesgerichtshof auch in der Entscheidung vom 27.04.2007, BLw 25/06, nicht abschließend entschieden. 15Der Beklagte verteidigt das angef...
REWIS RS 2008, 5039
12. November 2009 10. Zivilsenat - Senat für Landwirtschaftssachen -
...593 BGB gegeben ist. 15Der Senat geht danach gemäß § 9 ZPO vom dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezuges aus, hält aber vor folgendem Hintergrund einen Abschlag in Höhe von 20 % für gerechtfertig...
REWIS RS 2009, 580
7. Februar 2022 10. Zivilsenat
...593 BGB ein Anspruch des Antragstellers auf Anpassung des Pachtpreises ergibt. 33Die Regelungen zur Vertragsanpassung nach § 593 Abs. 1 BGB sind zwar nach dem Inhalt von § 593 Abs. 5 BGB nicht abdingb...
REWIS RS 2022, 5336