19. Februar 2002 24. Zivilsenat
...59 BetrVG). 32Das bedeutet im Ergebnis, dass die Auslegung nach allgemein gültigen Kriterien vorzunehmen ist. Dem ist zu folgen, weil ein Sozialplan nicht einseitig zugunsten der Arbeitnehmer aufgest...
REWIS RS 2002, 4493