1. März 2017 19. Zivilsenat
...58 ZPO Rn 7 m.w.N.). Dies auch in Bezug auf die Namensbezeichnung („A“ statt „A2“). 12Auf die in der Sache erhobenen Einwände der Beklagten, insbesondere gegen die Passivlegitimation des Beklagten zu ...
REWIS RS 2017, 14802