16. März 2015 6. Senat
Blockierpflicht für Erbwaffen; Altfälle
...58 WaffG, die Lesart nicht versperrt, dass die Norm keine Anwendung gegenüber Personen beansprucht, die bei Inkrafttreten des Waffengesetzänderungsgesetzes von 2008 bereits Inhaber einer Waffenbesitzk...
REWIS RS 2015, 14048
1. Juli 2020
...58 Rn. 4). Die Regelung über den Altbesitz nach § 58 Abs. 1 WaffG entzieht die nach den früheren Waffengesetzen erteilten Erlaubnisse gerade nicht den Regelungen des aktuellen Waffengesetzes, sondern ...
REWIS RS 2020, 7050
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