29. Januar 2008 9. Kammer
...SGB VI und § 57 SGB VII die Situation des Schwerverletzten weiter verbessert, indem die Unfallrente teilweise nicht mehr auf die Erwerbminderungsrente angerechnet, bzw., wenn eine solche nicht zu zah...
REWIS RS 2008, 5861
3. August 2011 9.Kammer
...SGB VI und § 57 SGB VII die Situation des Schwerstverletzten weiter verbessert, indem die Unfallrente teilweise nicht mehr auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet, bzw., wenn eine solche nicht zu ...
REWIS RS 2011, 4201