8. Mai 2018
...57 SGB VII 34 Rechtsgrundlage hierfür ist § 57 SGB VII. Danach erhöht sich die (Verletzten-)Rente um 10 %, wenn Versicherte mit Anspruch auf eine (Verletzten-)Rente nach einer MdE von 50 % oder mehr...
REWIS RS 2018, 9479
3. April 2014 2. Senat
Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst - Allein-Gesellschafter - Formalversicherung - Beschäftigung - Wie-Beschäftigung …
...SGB VII iVm der Satzung festzusetzen. § 85 SGB VII über den Mindest- und Höchst-JAV findet keine Anwendung und dementsprechend auch nicht § 87 SGB VII. § 87 SGB VII, der eine Verpflichtung zur Festset...
REWIS RS 2014, 6556
29. Januar 2008 9. Kammer
...SGB VI und § 57 SGB VII die Situation des Schwerverletzten weiter verbessert, indem die Unfallrente teilweise nicht mehr auf die Erwerbminderungsrente angerechnet, bzw., wenn eine solche nicht zu zah...
REWIS RS 2008, 5861
14. Januar 1999 13. Kammer
...SGB VI und § 57 SGB VII die Situation der Schwerverletzten weiter verbessert, in dem die Unfallrente teilweise nicht mehr auf die Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente angerechnet bzw. wenn eine solch...
REWIS RS 1999, 34
3. August 2011 9.Kammer
...SGB VI und § 57 SGB VII die Situation des Schwerstverletzten weiter verbessert, indem die Unfallrente teilweise nicht mehr auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet, bzw., wenn eine solche nicht zu ...
REWIS RS 2011, 4201
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