Setzen Sie Teile in "", um exakt zu suchen.
Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
Exakte Suche aktiviert: § 57 IRG

Suche durchgeführt.

Resultate (5 Treffer)

Oberlandesgericht Düsseldorf: III-3 Ws 445/05

8. November 2005 3. Senat für Straf-, und Bußgeldsachen

...57 IRG Rn. 8, 8b unter Hinweis auf OLG Karlsruhe Die Justiz 1988, 369 und KG Berlin JR 1993, 257; zweifelnd Grotz, aaO, § 57 IRG Rn. 5). Dies kann jedoch nur unter engen Voraussetzungen gelten und nic...

REWIS RS 2005, 951

Oberlandesgericht Köln: 2 Ws 449/01

9. November 2001 2. Strafsenat

...57 Abs.1 Satz 1 StGB) fließen in die Bewertung auch Gesichtspunkte der Schuldschwere (vgl. Gribbohm in: Lk, 11.Aufl., § 57 Rdn.54; Tröndle/Fischer, § 57 a.a.O., Lackner, StGB, 22.Aufl., § 57 Rdn.20), ...

REWIS RS 2001, 670

Oberlandesgericht Hamm: 2 Ws 82/00

20. März 2000 2. Strafsenat

...57 IRG), widersprechen. Hiernach wird eine Ersatzfreiheitsstrafe dann nicht vollstreckt, wenn und soweit die Geldstrafe, welche ihr zugrunde liegt, entrichtet oder beigetrieben wird (§ 459 e Abs. 4 S....

REWIS RS 2000, 2764

Oberlandesgericht Hamm: 2 Ws 58/20

23. Februar 2021 2. Strafsenat

...57 Abs. 6 IRG ergibt - aus der fortwährenden Herrschaft des Urteilsstaates über die Vollstreckung. Diese Vollstreckungsherrschaft bezieht sich auch auf im Urteilsstaat erfolgte Gnadenerweise oder eine...

REWIS RS 2021, 8483

Bundesverfassungsgericht: 2 BvR 2191/13

18. Februar 2016 2. Senat 3. Kammer

Stattgebender Kammerbeschluss: Pflicht zur bestmöglichen Sachaufklärung in Haftsachen auch im Falle der Vollstreckungsübernahme - hier: …


...57 Abs. 4 IRG findet auf die Vollstreckung einer umgewandelten Sanktion grundsätzlich das innerstaatliche Vollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Allerdings bestimmt § 57 Abs. 6 ...

REWIS RS 2016, 15964

  • 1
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.