7. März 2017 Kartellsenat
Energiewirtschaftsrechtliches Verfahren: Zertifizierung eines im Ausland ansässigen Betreibers eines Transportnetzes; grenzüberschreitende Verbindungsleitung zum Transport von …
...57 Abs. 1 EnWG sieht für grenzüberschreitende Sachverhalte lediglich eine Zusammenarbeit der Bundesnetzagentur mit den Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten vor. Nach § 57 Abs. 2 EnWG kann die ...
REWIS RS 2017, 14614
7. März 2017 Kartellsenat
...57 Abs.1 EnWG sieht für grenzüberschreitende Sach-verhalte lediglich eine Zusammenarbeit der Bundesnetzagentur mit den Regu-18192021-5-lierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten vor. Nach §57 Abs.2 EnWG...
REWIS RS 2017, 14591