26. Februar 2002 3. Strafsenat
...56e StGB der Strafvollstreckungskammer. 7Die Kosten- und Auslagenentscheidung beruht auf der entsprechenden Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO.
REWIS RS 2002, 4363
26. Juli 2007 4. Senat für Straf, - und Bußgeldsachen
...56e StGB lasse sich nicht für die Gegenmeinung anführen, da diese Vorschrift das Bestehen eines Bewährungsbeschlusses voraussetze und nachträgliche Entscheidungen nur dann erlaube, wenn sich entweder ...
REWIS RS 2007, 2634