17. März 2005 10. Zivilsenat
...568 BGB a.F. (Bl. 5 f GA) nicht entgegen (vgl. Bub/Treier-Grapentin, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. IV Rdn 46 mwN). Auch wenn die Parteien § 568 BGB ausgeschlossen haben, kann ihr...
REWIS RS 2005, 4413
5. November 2002 24. Zivilsenat
...568 BGB a.F. hat nicht zu einem Wechsel der Mietvertragspartei geführt. 13Wird bei Beendigung des Vertrages der Gebrauch der Mietsache durch Nutzung auf der bisherigen Vertragsgrundlage fortgesetzt, s...
REWIS RS 2002, 848
28. November 2002 10. Zivilsenat
...568 BGB a.F. über den 30.6.1999 hinaus fortgesetzt worden. Diese Bestimmung ist gemäß § 2 Satz 9 des schriftlichen Mietvertrags, der unabhängig davon anzuwenden ist, ob das Mietverhältnis wegen Nichte...
REWIS RS 2002, 457
16. April 2002 24. Zivilsenat
...568 BGB für beide Vertragspartner keine Anwendung." 5Mit Schreiben vom 5. Februar 1999, das dem Beklagten am 09. Februar 1999 zugegangen ist, widersprach die Voreigentümerin unter Hinweis auf die...
REWIS RS 2002, 3638
8. Juni 2006 24. Zivilsenat
...568 BGB) neu begründet werden; denn die Anwendung dieser Bestimmung war mietvertraglich abbedungen (§ 2 Nr. 6 Mietvertrag). Das hinderte die Parteien aber nicht daran, nach Ablauf des schriftlichen Mi...
REWIS RS 2006, 3203
16. Januar 2003 10. Zivilsenat
...568 BGB als auf unbestimmte Zeit verlängert, da keine der Parteien ihren entgegenstehenden Willen binnen einer Frist von zwei Wochen nach sofortiger bzw. Beendigung zum 30.6.2000 dem anderen Teil mitg...
REWIS RS 2003, 4851