14. Mai 2015 1. Strafsenat
...56 GVG zeige, gehöre auch zu den Amtspflichten eines Schöffen, ein bevorstehendes Ausbleiben in Folge einer Erkrankung zumindest zu entschuldigen, damit die Verhinderungsgründe geprüft werden könnten ...
REWIS RS 2015, 11059