11. Oktober 2017
Höchstgrenzen bei Zusammenfallen von Witwengeld und eigenem Ruhegehalt
...54 EUR + 20% n. Art. 84 Abs. 3 476,28 EUR Höchstgrenze 2.922,25 EUR 14Nach Art. 84 Abs. 5 müsste auch die Sonderzahlung in die Berechnung der Höchstgrenze einfließen. 15Dann ...
REWIS RS 2017, 4073