14. Januar 2016 22. Zivilsenat
...533 BGB) zu behandelnde nachträgliche Klagehäufung. Diese ist nach § 533 ZPO zulässig: 183Die Klageänderung bzw. –erweiterung ist sachdienlich i.S.v. § 533 Nr. 1 ZPO, da sie geeignet ist, einen Folgep...
REWIS RS 2016, 17658