24. April 2014 14. Senat für Familiensachen
...53 VersAusglG auf den aktuellen Rentenwert hochgerechnet (hier: 46,90 € : 25,86 x 27,47 = 49,82 €), abzuziehen. Es verbleiben 286,93 €. 7Erst zuletzt, d. h. entgegen dem Amtsgericht nicht bereits vor ...
REWIS RS 2014, 9768