19. Juni 2013 5. Zivilsenat
Notarkosten: Gebührenermäßigung für gemeinnützige Stiftung mit dem Zweck der Förderung des Naturschutzes in Hamburg
...53 AO unter anderem die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen voraus. Kirchliche Zwecke im Sinne des § 54 AO liegen in der selbstlosen Förderung einer Religionsgemeinschaft, die Körpersch...
REWIS RS 2013, 4937
19. Juni 2013 V. Zivilsenat
...53 AO unter anderem die selbstlose Unterstützung hilfs-bedürftiger Personen voraus. Kirchliche Zwecke im Sinne des § 54 AO liegen in der selbstlosen Förderung einer Religionsgemeinschaft, die Körpersc...
REWIS RS 2013, 4903