9. April 2018
Einreise nach Deutschland nur zur medizinischen Behandlung
...SGB V beanspruchen, weil zur Überzeugung des Senats die Voraussetzungen eines Leistungsausschlusses nach § 52a SGB V beim Antragsteller zu bejahen sind. 32Nach § 52a SGB V besteht auf Leistungen kein ...
REWIS RS 2018, 11126