26. September 2002 14. Zivilsenat
...525 BGB - sind zu beachten (Heiß/Heiß, Unterhaltsrecht, 2. 381, 382), so dass es bei Erbschaften und Schenkungen darauf ankommt, ob der Erblasser oder Schenker, der zweifelsfrei nur den Empfänger begü...
REWIS RS 2002, 1400
31. Juli 2014 2. Zivilsenat
...525 BGB. Eine Auflage liegt vor, wenn die Leistung nicht aus dem Vermögen des Empfängers der Zuwendung, sondern auf der Grundlage und aus dem Wert der Zuwendung erbracht werden soll (BGH NJW 1982, 818...
REWIS RS 2014, 9318