19. Januar 2018
Vorsätzliches unerlaubtes Handeltreiben
...52 Abs. 1 StGB vom Strafrahmen des § 52 Abs. 1 WaffG aus, der Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht. 733Die Annahme eines minder schweren Falles gemäß § 52 Abs. 6 WaffG kam im ...
REWIS RS 2018, 15348