26. September 2002 Senat für Steuerberater-und Steuerbevollmächtigtensachen
...52 WPO entspricht, näher bestimmt. Werbung ist danach erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfa...
REWIS RS 2002, 1395