7. Dezember 2018
Streichung einer Schöffin von der Schöffenliste
...52 GVG nicht vor. Gegen die Erweiterung des § 52 GVG auf sonstige Gründe sprechen nicht nur die dargelegten verfassungsrechtlichen Erwägungen, sondern auch die Tatsache, dass § 52 GVG mit seinen Begri...
REWIS RS 2018, 690