13. November 2001 5. Kammer für Handelssachen
...52 AktG liege nicht vor, weil der Erwerb von Grundbesitz durch Immobiliengesellschaften unter § 52 Abs. 9 AktG falle, wobei es entgegen der vom Verfügungskläger hierzu vertretenen Auffassung nicht dar...
REWIS RS 2001, 633